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Inhalt

I. Vertragsangebot, Vertragsschluss
II. Widerrufsrecht nach Fernabsatzgesetz
III. Datenverkehr
IV. Eigentumsvorbehalt, Zahlungsmodalitäten
V. Haftung
VI. Datenschutz
VII. Premium-Mitgliedschaft
VIII. Kündigungsfristen
IX. Media Sales
IX.1. Geltungsbereich
IX.2. Vertragsschluss
IX.3. Rechte und Pflichten der Horse Media Solutions GmbH
IX.4. Rechte und Pflichten des Kunden
IX.5. Rechtseinräumung
IX.6. Preise und Zahlungsbedingungen
IX.7. Laufzeit und Stornierung
IX.8. Gewährleistung und Haftung
IX.9. Schlussbestimmungen

Präambel

Die Horse Media Solutions GmbH erbringt alle Lieferungen und Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Die nachfolgenden Bedingungen gelten für die Angebote der Horse Media Solution GmbH, Wilhelmstrasse 14,65185 Wiesbaden, auf der von Horse Media Solutions GmbH betriebenen Website Clipmyhorse.

Horse Media Solutions GmbH ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Zustimmung des Kunden zu ändern, sofern die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen von Horse Media Solutions GmbH für den Kunden zumutbar ist. Die Zustimmung zur Vertragsänderung gilt als erteilt, sofern der Kunde der Änderung nicht binnen vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht. Horse Media Solutions GmbH verpflichtet sich, den Kunden mit der Änderungsmitteilung auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs besonders hinzuweisen. Widerspricht der Kunde fristgemäß, so ist Horse Media Solutions GmbH berechtigt, den Vertrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen, an dem die geänderten oder ergänzenden Geschäftsbedingungen in Kraft treten sollen. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Horse Media Solutions GmbH hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

I. Vertragsangebot, Vertragsschluss

Der Vertrag kommt mit Annahme des Kundenantrags durch Horse Media Solutions GmbH oder mit der ersten Erfüllungshandlung von Horse Media Solutions GmbH zustande. Handelt es sich bei dem Kunden um einen Verbraucher i.S.d. §13 BGB, wird der Zugang des Kundenangebotes durch Horse Media Solutions GmbH unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt. Die Zugangsbestätigung stellt keine verbindliche Annahme des Kundenantrags dar. Die Zugangsbestätigung kann mit der An-nahmeerklärung verbunden werden. Horse Media Solutions GmbH stellt dem Verbraucher schriftlich oder auf einem für ihn verfügbaren dauerhaften Datenträger die in § 312 e BGB genannten Informationen auf Nachfrage zur Verfügung. Handelt es sich bei dem Kunden um einen Unternehmer i.S.d. § 14 BGB, bedarf es der ausdrücklichen Zugangsbestätigung und Annahmeerklärung nicht. Änderungen oder Ergänzungen des Vertragsangebots oder dieser Allgemeinen Geschäftsbe-dingungen durch den Kunden gelten als neues Angebot.

Der Kunde sichert zu, dass die von ihm im Rahmen des Vertragsangebots oder des Vertragsschlusses gemachten Angaben über seine Person und sonstige vertragsrelevante Umstände vollständig und richtig sind. Der Kunde verpflichtet sich, Horse Media Solutions GmbH jeweils unverzüglich über Änderungen der Daten zu unterrichten; auf entsprechende Anfrage von Horse Media Solutions GmbH hat der Kunde die Daten zu bestätigen. Bei Verstoß ist Horse Media Solutions GmbH berechtigt, die vertraglichen Leistungen sofort zu sperren.

II. Widerrufsrecht nach Fernabsatzgesetz

Der Verbraucher hat das Recht zum Widerruf seiner auf den Abschluss des Vertrages gerichteten Willenserklärung. Die Widerrufsfrist beträgt zwei Wochen und beginnt nicht vor Erhalt dieser Belehrung und Erfüllung der Informationspflichten gemäß § 312 c Abs. 2 BGB; bei der Lieferung von Waren beginnt die Frist nicht vor dem Tag des Eingangs der Waren beim Empfänger, bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor dem Tag des Eingangs der ersten Teillieferung. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Widerrufserklärung.

Die Erklärung bedarf keiner Begründung und ist in Textform gegenüber Horse Media Solutions GmbH, Wilhelmstrasse 14, 65185 Wiesbaden, Fax 0611-3608019 zu erklären. Der Textform genügt ein Fax oder Brief unter Angabe der Kundennummer sowie einer eigenhändigen Unterschrift. Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und gegebenenfalls gezogene Nutzungen herauszugeben.

Wenn Horse Media Solutions GmbH dem Kunden (Verbraucher) Waren liefert, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden, oder die eindeutig auf persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder wenn der Kunde (Verbraucher) die Ausführung einer Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist selbst veranlasst hat, besteht kein Widerrufsrecht (z.B. speziell angefertigte DVD bzw. Video nach Kundenwunsch). Weiterhin besteht kein Widerrufsrecht, wenn Horse Media Solutions GmbH dem Kunden (Verbraucher) Software auf einem Datenträger liefert und der gelieferte Datenträger vom Kunden (Verbraucher) entsiegelt wird.

III. Datenverkehr

Der Kunde darf keine Daten versenden oder auf einem Datenträger von Horse Media Solutions GmbH speichern, die nach ihrer Art oder Beschaffenheit (z.B. Viren), Größe oder Vervielfältigung (z.B. Spamming) geeignet sind, den Bestand oder Betrieb des Rechenzentrums oder Datennetzes von Horse Media Solutions GmbH zu gefährden.

Erlangt Horse Media Solutions GmbH Kenntnis davon, dass Internet-Seiten des Kunden und/oder der E-Mail-Verkehr des Kunden mit Form, Inhalt oder verfolgtem Zweck gegen gesetzliche Verbote/Gebote, Rechte Dritter oder die guten Sitten verstoßen, ist Horse Media Solutions GmbH berechtigt, die rechtswidrigen Informationen zu entfernen oder den Zugang zu diesen zu sperren.

IV. Eigentumsvorbehalt, Zahlungsmodalitäten

Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises bleibt die gesamte gelieferte Ware Eigentum von Horse Media Solutions GmbH. Bei Verträgen mit Unternehmern behält sich Horse Media Solutions GmbH das Eigentum an der gesamten gelieferten Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus den laufenden Geschäftsbeziehungen vor. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, kann Horse Media Solutions GmbH - unbeschadet sonstiger Rechte - vom Vertrag zurücktreten und die erbrachte Leistung heraus verlangen.

Forderungen werden mit Zugang der Rechnung fällig. Der Rechnungsbetrag muss innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung auf dem Konto von Horse Media Solutions GmbH gutgeschrieben sein.

Horse Media Solutions GmbH ist berechtigt, im Falle einer Änderung des gesetzlich vorgeschriebenen Umsatzsteuersatzes die Entgelte für Waren oder Leistungen, die im Rahmen von Dauerschuld-verhältnissen geliefert oder erbracht werden, ab dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung des Umsatzsteuersatzes entsprechend anzupassen.

Ändern sich zu einem Zeitpunkt innerhalb des Abrechnungsmonates die Entgelte oder deren Bestandteile (z.B. Erhöhung der Umsatzsteuer), so erfolgt eine separate Abrechnung des Leistungszeitraumes vom Beginn des Abrechnungsmonats bis zum Änderungszeitpunkt und des Leistungszeitraumes vom Änderungszeitpunkt bis zum Ende des Abrechnungsmonats. Im Verzugsfall ist Horse Media Solutions GmbH berechtigt, gegenüber Verbrauchern Zinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz und gegenüber Unternehmern in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verlangen. Gegenüber Unternehmern behält sich Horse Media Solutions GmbH vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen. Horse Media Solutions GmbH ist im Verzugsfall weiter berechtigt, die Leistungen einzustellen. Der Kunde bleibt auch für die Zeit der Sperrungen zur Zahlung des vereinbarten Entgelts verpflichtet. Mit Forderungen von Horse Media Solutions GmbH kann der Kunde nur mit unwidersprochenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Die Abtretung von Ansprüchen des Kunden gegen Horse Media Solutions GmbH an Dritte ist ausgeschlossen. Bei Zahlung der Entgelte durch Lastschrifteinzug berechnet Horse Media Solutions GmbH 12 Euro pro Rücklastschrift, wenn der Kunde die Rücklastschrift zu vertreten hat, es sei denn der Kunde weist nach, dass ein Schaden überhaupt nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist.

V. Haftung

Horse Media Solutions GmbH haftet für Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen beruhen sowie für Schäden, die sich aus leicht fahrlässigen Verletzungen wesentlicher Vertragspflichten ergeben. Im letzteren Fall ist die Haftung von Horse Media Solutions GmbH begrenzt auf den bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden. Bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten haftet Horse Media Solutions GmbH gegenüber Unternehmern nicht. Der Einwand des Mitverschuldens des Kunden bleibt Horse Media Solutions GmbH unbenommen. Damit ist keine Umkehr der Beweislast verbunden.

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von Horse Media Solutions GmbH.

Im Falle des Versendungskaufes geht die Gefahr des zufälligen Untergangs mit Übergabe an die Transportperson auf den Kunden über, wenn der Kunde Unternehmer ist. Der Annahmeverzug steht der Übergabe gleich.

Horse Media Solutions GmbH distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten sämtlicher Seiten, auf die direkte oder indirekte Verweise (sog. "Links") aus dem Angebot von Horse Media Solutions GmbH bestehen. Horse Media Solutions GmbH übernimmt für diese Inhalte und Seiten keinerlei Haftung. Für die Inhalte dieser Seiten sind die Anbieter der jeweiligen Seiten selbst verantwortlich.

VI. Datenschutz

Horse Media Solutions GmbH erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten eines Nutzers ohne weitergehende, notwendige Einwilligung nur, soweit sie für die Vertragsbegründung und -abwicklung sowie zu Abrechnungszwecken erforderlich sind. Horse Media Solutions GmbH weist den Kunden ausdrücklich daraufhin, dass der Datenschutz und die Datensicherheit für Datenübertragungen in offenen Netzen wie dem Internet nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht gewährleistet werden kann. Der Kunde weiß, dass der Provider die auf den Webservern gespeicherten Daten des Kunden aus technischer Sicht jederzeit einsehen kann. Auch andere Teilnehmer am Internet sind unter Umständen technisch in der Lage, unbefugt in die Netzsicherheit einzugreifen und den Nachrichtenverkehr zu kontrollieren. Für die Sicherheit und Sicherung der von ihm ins Internet übermittelten und auf Webservern gespeicherten Daten trägt der Kunde vollumfänglich selbst Sorge.

VII. Premium-Mitgliedschaft

Die Premium-Mitgliedschaft gilt für ein Jahr. Der jeweils gültige Preis ist jeweils für ein Jahr im Voraus zu entrichten. Ausgegebene Gutscheine der Horse Media Solutions GmbH ermöglichen den kostenlosen Zugang zum Premium-Bereich für einen festgelegten Zeitraum. Die Premium Mitgliedschaft berechtigt Erfolgsauskünfte zu einem Pferd zum jeweils gültigen Preis bei FN de einzuholen.

VIII. Kündigungsfristen

Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, können Verträge von beiden Parteien mit einer Frist von vier Wochen gekündigt werden.

Die Kündigung bedarf der Schriftform; das Recht zur fristlosen Kündigung bleibt unberührt.

IX. Media Sales

Inhalt

IX.1. Geltungsbereich
IX.2. Vertragsschluss
IX.3. Rechte und Pflichten der Horse Media Solutions GmbH
IX.4. Rechte und Pflichten des Kunden
IX.5. Rechtseinräumung
IX.6. Preise und Zahlungsbedingungen
IX.7. Laufzeit und Stornierung
IX.8. Gewährleistung und Haftung
IX.9. Schlussbestimmungen

IX.1. Geltungsbereich

IX.1.1 Die nachfolgenden Bedingungen gelten für die Werbeleistungen der Horse Media Solutions GmbH, Wilhelmstraße 14, 65185 Wiesbaden, auf den von der Horse Media Solutions GmbH betriebenen Webseite ClipMyHorse. Davon umfasst sind insbesondere Werbebanner, Pop-Ups, Sponsoring von Diensten wie des Gutscheinsponsorings und des E-Commerce Sponsorings sowie für den Bereich themenbezogener Umfeld-, Special-Interest- und Keyword-Platzierungen.

IX.1.2 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen von Werbekunden werden selbst bei Kenntnis der Horse Media Solutions GmbH nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, die Horse Media Solutions GmbH stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.


IX.2. Vertragsschluss

IX.2.1 Ein Vertrag zwischen der Horse Media Solutions GmbH und dem Werbenden, einer Werbeagentur oder einem sonstigen Dritten (nachfolgend einheitlich "Kunde") über Online Werbung kommt mit Annahme des Kundenauftrags durch die Horse Media Solutions GmbH zustande. Die Annahme kann schriftlich oder per E-Mail erfolgen.

IX.2.2 Wenn eine Werbeagentur Werbeaufträge für Dritte beauftragt, kommt der Vertrag grundsätzlich mit der Werbeagentur, nicht mit deren Auftraggeber zustande. Soll der Auftraggeber der Werbeagentur Vertragspartner werden, muss dieser von der Agentur als Auftraggeber namentlich benannt werden und die Auftragserteilung an die Werbeagentur schriftlich nachweisen.


IX.3. Rechte und Pflichten der Horse Media Solutions GmbH


IX.3.1 Die Horse Media Solutions GmbH wird den Werbeauftrag gemäß den Angaben im Auftragsformular erbringen. Der Kunde hat keinen Anspruch auf eine Platzierung der Online Werbung an einer bestimmten Position der jeweiligen Webseite.

IX.3.2 Soweit die Online Werbung nicht offensichtlich als Werbung erkennbar ist, kann die Horse Media Solutions GmbH sie als solche kenntlich machen, insbesondere mit dem Wort "Anzeige" kennzeichnen und/oder vom redaktionellen Inhalt räumlich absetzen, um den Werbecharakter zu verdeutlichen.

IX.3.3 Soweit der Kunde hierdurch nicht unzumutbar belastet wird, ist die Horse Media Solutions GmbH zu Teilleistungen berechtigt.

IX.3.4 Die Horse Media Solutions GmbH behält sich vor, den Termin zur Veröffentlichung einer Online Werbung zu verschieben, soweit rechtliche Bedenken gegen die Veröffentlichung bestehen, der maßgebliche Dienst für die Online Werbung aus rechtlichen Gründen nicht zur Verfügung steht oder technische Umstände eine Veröffentlichung zum vereinbarten Termin verhindern. Die Horse Media Solutions GmbH wird bei der Verschiebung des Termins auf die ihr bekannten Interessen des Kunden Rücksicht nehmen, soweit ihr dies möglich und zumutbar ist.

IX.3.5 Gehen die Inhalte und Materialien für die Online Werbung nicht rechtzeitig bei der Horse Media Solutions GmbH ein, d.h. bei Standardwerbemitteln mindestens 3 Werktage (Werktag ist Mo.-Fr.) vor der ersten Veröffentlichung sowie bei Sonderwerbeformen mindestens 5 Werktage (Werktag ist Mo.-Fr.) vor der ersten Veröffentlichung und kann die Horse Media Solutions GmbH aufgrund dessen erst verspätet oder bei Terminbuchungen gemäß 7.4 gar nicht mit der Auslieferung der Online Werbung beginnen, wird die Horse Media Solutions GmbH für die Dauer der Verspätung von der Verpflichtung zur Leistung frei. Die von der Horse Media Solutions GmbH zu erreichenden Kennzahlen verringern sich entsprechend. Der Anspruch auf die vertraglich vereinbarte Vergütung steht der Horse Media Solutions GmbH auch dann im vollen Umfang zu.

IX.3.6 Die Horse Media Solutions GmbH ist berechtigt, die Online Werbung zu unterbrechen bzw. vom Kunden für die Online Werbung zur Verfügung gestellte Materialien und Inhalte abzulehnen, falls ein begründeter Verdacht besteht, dass die Inhalte und Materialien inklusive der Inhalte, auf die mittels Link innerhalb der Online Werbung verwiesen wird, gegen geltendes Recht bzw. behördliche Bestimmungen verstoßen, Rechte Dritter verletzen oder wenn sie vom deutschen Werberat oder einer vergleichbaren Einrichtung in einem Beschwerdeverfahren beanstandet wurden bzw. die Veröffentlichung aufgrund der technischen Form unmöglich oder unzumutbar ist. Der Anspruch auf die vertraglich vereinbarte Vergütung steht der Horse Media Solutions GmbH auch dann im vollen Umfang zu.

Ändert der Auftraggeber ein bereits veröffentlichtes Werbemittel eigenmächtig nachträglich, auch soweit Daten betroffen sind, auf die durch einen Link verwiesen wird, und erfüllt die Änderung die Voraussetzungen des Absatzes 1 dieser Ziffer, ist die Horse Media Solutions GmbH ebenfalls berechtigt, das betreffende Werbemittel, bzw. den Auftrag zu sperren und die Veröffentlichung zu beenden.

Die Horse Media Solutions GmbH ist in diesem Zusammenhang jedoch nicht verpflichtet, Werbemittel des Kunden auf etwaige Verstöße gegen geltendes Recht, insbesondere Ziffer 4.5 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, zu überprüfen.

Die Horse Media Solutions GmbH wird den Kunden über die Sperrung unter Angabe der Gründe unverzüglich benachrichtigen. Die Horse Media Solutions GmbH kann dem Kunden in einem solchen Fall anbieten, die jeweilige Online Werbung zu ändern. Mehrkosten durch eine Neu- bzw. Umprogrammierung der Webseiten mit der Online Werbung sind von dem Kunden nach Maßgabe der in den Mediadaten genannten Preise zu tragen; Auslagen sind zu erstatten.

IX.3.7 Die Horse Media Solutions GmbH kann Inhalte und Materialien ferner dann zurückweisen, wenn sie inhaltlich oder qualitativ nicht den Anforderungen der technischen Spezifikationen entsprechen. Der Kunde ist in diesem Fall berechtigt, der Horse Media Solutions GmbH eine geänderte Version der Online Werbung zu übermitteln. Geht diese Ersatzwerbung nicht rechtzeitig bei der Horse Media Solutions GmbH ein, gilt Ziffer 3.6 entsprechend.

IX.3.8 Die Horse Media Solutions GmbH behält sich weiter vor, Online Werbung von Wettbewerbern der Horse Media Solutions GmbH zurückzuweisen. Die Parteien sind sich darüber einig, dass der Horse Media Solutions GmbH ein Recht zur außerordentlichen Kündigung zusteht, wenn die Horse Media Solutions GmbH erst nach Vertragsabschluss Kenntnis über die zur Ablehnung berechtigenden Umstände erlangt. Weitergehende Ansprüche des Kunden bestehen in einem solchen Fall nicht.

IX.3.9 Die Horse Media Solutions GmbH hat das Recht, auch mit Wettbewerbern des Kunden Verträge über Online Werbung zu schließen.

IX.3.10 Die Horse Media Solutions GmbH schuldet nicht die Erstellung von Grafiken und Werbetexten. Soweit die Horse Media Solutions GmbH diese Leistungen aufgrund individueller Vereinbarung erbringt, werden die Kosten für die Erstellung von Grafiken sowie Werbetexten auf Basis der jeweils geltenden Sätze der Horse Media Solutions GmbH gesondert vergütet.

IX.3.11 Die Horse Media Solutions GmbH ist berechtigt, im Falle einer Änderung des gesetzlich vorgeschriebenen Umsatzsteuersatzes die Entgelte für Waren oder Leistungen, die im Rahmen von Dauerschuld- oder Einzelschuldverhältnissen geliefert oder erbracht werden, ab dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung des Umsatzsteuersatzes entsprechend anzupassen.


IX.4. Rechte und Pflichten des Kunden

IX.4.1 Der Kunde wird der Horse Media Solutions GmbH die für die Online Werbung erforderlichen Materialien und Informationen rechtzeitig sowie vollständig und fehlerfrei zur Verfügung stellen. Der Kunde hat Materialien und Art der Werbung zuvor auf ihre Rechtmäßigkeit hin zu überprüfen. Der Kunde garantiert, dass das Material für die vereinbarten Zwecke, insbesondere für die Bildschirm-darstellung, im entsprechenden Umfeld und in der vertraglich vereinbarten Art und Größe geeignet ist.

IX.4.2 Der Kunde verpflichtet sich, die technischen und inhaltlichen Spezifikationen gemäß den vertraglichen Vorschriften einzuhalten. Ergänzend gelten die abrufbaren Spezifikationen der Mediadaten, die bei der Horse Media Solutions GmbH in schriftlicher Form angefordert werden können.

IX.4.3 Sämtliche Leistungen der Horse Media Solutions GmbH stehen unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung sowie der Erfüllung und Vornahme der Pflichten und Mitwirkungshandlungen des Kunden. Der Kunde benennt der Horse Media Solutions GmbH einen Mitarbeiter als Ansprechpartner.

IX.4.4 Der Kunde sichert zu, dass die Online Werbung als solche sowie ihre Inhalte mit sämtlichen einschlägigen rechtlichen Bestimmungen im Einklang stehen und insbesondere nicht gegen straf- oder wettbewerbsrechtliche Vorschriften verstoßen und keine Rechte Dritter (Namens-, Urheber-, Daten- schutzrechte usw.) verletzen. Der Kunde darf in diesem Zusammenhang mit Form, Inhalt oder verfolgtem Zweck seiner Online Werbung nicht gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter verstoßen. Der Kunde macht die vorgenannten Zusicherungen insbesondere auch im Hinblick auf rechtliche Bestimmungen der Länder, in welchen die Online Werbung bestimmungsgemäß geschaltet wird.

IX.4.5 Der Kunde verpflichtet sich, die anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen einzuhalten und diese Verpflichtung auch seinen Mitarbeitern aufzuerlegen.

IX.4.5.1 Sollte der Kunde durch Verwendung spezieller Techniken, wie z.B. dem Einsatz von Cookies oder Zählpixeln, Daten aus der Schaltung von Werbemitteln auf den Onlineangeboten der Horse Media Solutions GmbH gewinnen oder sammeln, sichert der Kunde zu, dass er bei Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten die anwendbaren datenschutzrechtlichen Regelungen einhalten wird.

IX.4.5.2 Sofern beim Kunden anonyme oder pseudonyme (und somit auch personenbeziehbare) Daten aus dem Zugriff auf die von ihm für Onlineangebote der Horse Media Solutions GmbH ausgelieferten Werbemittel anfallen, darf der Kunde diese Daten im Rahmen der jeweiligen Kampagne für den konkreten Werbetreibenden, der den Kunden mit der Schaltung der jeweiligen Kampagne beauftragt hat, auswerten. Diese Auswertung darf nur die anonymen und pseudonymen Daten umfassen, die durch Werbeschaltungen auf den Onlineangeboten der Horse Media Solutions GmbH generiert worden sind.

IX.4.5.3 Darüber hinaus ist dem Kunden eine weitere Verarbeitung, Nutzung und Weitergabe sämtlicher Daten (anonym oder personenbeziehbar) an Dritte untersagt, die der Kunde aus Werbeschaltungen auf den Onlineangeboten der Horse Media Solutions GmbH erhält. Dieses Verbot erfasst auch die Erstellung von Profilen aus dem Nutzungsverhalten der User auf dem Onlineangebot der Horse Media Solutions GmbH und deren weitere Nutzung.

IX.4.5.4 Setzt der Kunde für die Schaltung von Werbemitteln auf den Onlineangeboten der Horse Media Solutions GmbH Systeme eines Dritten ein, wird er sicherstellen, dass auch der Systembetreiber diese Vereinbarung einhält.

IX.4.5.5 Für jeden schuldhaften Verstoß gegen die Verpflichtung aus Ziffer 4.5 bis Ziffer 4.5.4 zahlt der Kunde an die Horse Media Solutions GmbH eine Vertragsstrafe in Höhe des 10-fachen Preises des Auftrags, aus dem die unzulässige Datennutzung stammt. Etwaige weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.


IX.5. Rechtseinräumung

IX.5.1 Der Kunde räumt der Horse Media Solutions GmbH an den im Zusammenhang mit der Online Werbung zur Verfügung gestellten Inhalten, insbesondere den Werbeinhalten die weltweiten, zeitlich auf die Laufzeit dieses Vertrages befristeten einfachen Nutzungsrechte ein, die für eine uneingeschränkte Verwendung im Internet für die Durchführung dieser Vereinbarung erforderlich sind.

IX.5.2 Die Rechtseinräumung gilt zeitlich befristet für die Dauer dieses Vertrages. Die Nutzungsrechte werden ausdrücklich nur als einfache Rechte übertragen, d. h. der Kunde bleibt weiterhin berechtigt, über die Rechte an den vertragsgegenständlichen Inhalten und Materialien selber zu verfügen. Mit Beendigung dieser Vereinbarung wird die Horse Media Solutions GmbH die Nutzung der zur Verfügung gestellten Inhalte dem Kunden überlassen und eventuell von dem Kunden gelieferte Materialien entweder zurückgeben oder diese nachweislich vernichten.

IX.5.3 Der Kunde sichert zu, dass er berechtigt ist, die mit der Online Werbung verbundenen Hyperlinks zu setzen. Soweit der Kunde nach seinem Vertrag mit der Horse Media Solutions GmbH berechtigt ist, Keywords zu definieren sichert der Kunde zu, dass er zu deren Verwendung im Rahmen der Online Werbung berechtigt ist und die Verwendung insbesondere nicht Rechte Dritter verletzt oder sonst rechtswidrig ist. Auf Ziffer 5.4 und 5.5 wird verwiesen.

IX.5.4 Der Kunde garantiert, über die durch diesen Vertrag der Horse Media Solutions GmbH eingeräumte Rechte, insbesondere die erforderlichen urheber- und leistungsschutzrechtlichen Nutzungsrechte, verfügungsberechtigt zu sein. Der Kunde gewährleistet weiterhin, dass Persönlichkeitsrechte Dritter oder sonstige Rechte Dritter durch eine vertragsgemäße Auswertung der Inhalte nicht verletzt werden.

IX.5.5 Der Kunde stellt die Horse Media Solutions GmbH von Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit einer vertragsgemäßen Auswertung der Inhalte oder durch Nichteinhaltung der Verpflichtung des Kunden gemäß Ziffer 4.5 bzw. Ziffer 5.1 bis 5.3 erhoben werden sollten. Soweit der Kunde Werbeleistungen durch die Horse Media Solutions GmbH auf nicht von ihr betriebenen Webseiten veranlasst, ist die Horse Media Solutions GmbH berechtigt, den jeweiligen Betreiber dieser Webseiten ebenfalls entsprechend von Ansprüchen Dritter freizustellen und der Kunde verpflichtet, die Horse Media Solutions GmbH von solchen Ansprüchen der jeweiligen Betreiber dieser Webseiten oder solchen Ansprüchen Dritter freizustellen. Zu den erstattungsfähigen Kosten zählen auch die angemessenen Kosten einer Rechtsverfolgung und Rechtsverteidigung, die der Horse Media Solutions GmbH bei der Durchsetzung der der Horse Media Solutions GmbH mit dieser Vereinbarung übertragenen Rechte oder zur Abwehr von Ansprüchen Dritter entstehen sollten. Die Horse Media Solutions GmbH wird dem Kunden jedoch unverzüglich von vorzunehmenden Maßnahmen der Rechtsverfolgung und Rechtsverteidigung informieren und dem Kunden die Möglichkeit geben, seinerseits das Verfahren gegen den bzw. die Dritten zu führen.


IX.6. Preise und Zahlungsbedingungen

IX.6.1 Soweit die Vergütung nicht ausdrücklich im Auftragsformular geregelt ist, ergibt sie sich aus den Mediadaten der zum Zeitpunkt der Auftragserteilung jeweils aktuellen Fassung, die unter Preise abgerufen oder von der Horse Media Solutions GmbH in schriftlicher Form bezogen werden können.

IX.6.2 Gegenüber Unternehmen bleibt eine Änderung der Preise bzw. Zahlungsbedingungen vorbehalten. Für von der Horse Media Solutions GmbH bestätigte Aufträge sind Preisänderungen allerdings nur wirksam, wenn sie von der Horse Media Solutions GmbH mindestens einen Monat vor Veröffentlichung des Werbemittels angekündigt werden. Im Falle einer Preiserhöhung steht dem Kunden ein Rücktrittsrecht zu. Das Rücktrittsrecht muss innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Mitteilung über die Preiserhöhung ausgeübt werden.

IX.6.3 Bei den von der Horse Media Solutions GmbH veröffentlichten Preisen handelt es sich um Nettobeträge. Die Horse Media Solutions GmbH wird anfallende gesetzliche Umsatzsteuer gesondert ausweisen.

IX.6.4 Werbeleistungen der Horse Media Solutions GmbH sind mit dem ersten Tag der Veröffentlichung der Online Werbung gegen Rechnungsstellung seitens der Horse Media Solutions GmbH zur Zahlung fällig. Soweit Online Werbung durch Nichterfüllung von Kundenpflichten oder aufgrund Ziffer VI.3.6 nicht geschaltet werden kann, ist der erste Tag der geplanten Veröffentlichung für die Fälligkeit maßgeblich.

IX.6.5 Der Kunde hat Einwendungen gegen die Rechnung innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Rechnung schriftlich gegenüber der Horse Media Solutions GmbH geltend zu machen. Das Unterlassen der rechtzeitigen Einwendung gilt als Genehmigung. Horse Media Solution GmbH wird auf diesen Umstand auf jeder Rechnung hinweisen.

IX.6.6 Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die Horse Media Solution GmbH nicht zu vertreten hat, so hat der Kunde, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten (insbesondere unbeschadet Ziffer 7.3), Horse Media Solutions GmbH den Unterschiedsbetrag zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass zu erstatten.

IX.6.7 Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz, berechnet. Für jede Rückbuchung einer Überweisung oder Stornierung einer Lastschrift erhebt die Horse Media Solutions GmbH zusätzlich zu etwaigen Bankspesen eine Bearbeitungsgebühr von 10,00 Euro. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens offen. Die Horse Media Solutions GmbH kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung von laufenden Aufträgen bis zur Zahlung zurückstellen und für die restliche Schaltung Vorauszahlungen verlangen.

IX.6.8 Ein Rabatt gemäß Umsatzrabattstaffel wird nur auf jeden Einzelauftrag gewährt, der die Voraussetzungen der Rabattstaffel erfüllt. Vom Rabatt ausgeschlossen sind Aufträge, für die von der Standardpreisliste unter abweichende Konditionen vereinbart werden.


IX.7. Laufzeit und Stornierung


IX.7.1 Die Laufzeit des Vertrages ergibt sich aus dem Angebot bzw. der Auftragsbestätigung der Horse Media Solutions GmbH, wobei letztere vorrangig ist.

IX.7.2 Der Kunde kann Werbeaufträge nach Vertragsabschluss stornieren. Die Stornierung muss schriftlich erfolgen. Die Horse Media Solutions GmbH wird unverzüglich nach Eingang der Stornierung die Schaltung der Online Werbung beenden.

IX.7.3 Eine Stornierung bis zu zwei Wochen vor Schaltungsbeginn ist kostenfrei möglich. Bei einer kurzfristigeren Stornierung ist die Horse Media Solutions GmbH berechtigt, folgende Kosten in Rechnung zu stellen:

IX.7.3.1 bei einer Stornierung weniger als 2 Wochen vor Schaltungsbeginn bis zum Schaltungsbeginn 30 % des Netto-Auftragswertes;

IX.7.3.2 bei einer Stornierung nach Schaltungsbeginn 50 % des Netto-Auftragswertes, der zum Zeitpunkt der Beendigung der Schaltung der Online Werbung noch aussteht. Daneben wird der Preis für die bereits geschaltete Online Werbung in Rechnung gestellt. Dabei wird der für das geringere Volumen geltende Rabattsatz zugrunde gelegt.

IX.7.4 Abweichend von den vorstehenden Regelungen ist eine kostenlose Stornierung bei Terminbuchungen nur bis spätestens zwei Wochen vor dem Schaltungstermin möglich. Unter einer Terminbuchung werden im Gegensatz zu Buchungen für dynamische Werbeplätze, die ständig wechselnden Werbeinhalt beinhalten, Buchungen für solche Werbeplätze verstanden, die nur zu einem bestimmten Fixtermin oder nur an einem bestimmten Werbeplatz geschaltet werden können, insbesondere also, aber nicht auschließlich, Werbeplätze innerhalb der zu festen Terminen verschickten Newsletter oder aber fest gebuchte Unterseiten innerhalb des Portales (Microsite). Erfolgt die Stornierung einer Terminbuchung weniger als zwei Wochen vor dem Schaltungstermin, ist die Horse Media Solutions GmbH berechtigt, dem Kunden 100% des Nettoauftragswertes in Rechnung zu stellen, es sei denn der Kunde weist der Horse Media Solutions GmbH nach, dass der Werbeplatz zu dem gebuchten Termin anderweitig verkauft werden kann. Im Falle einer anderweitigen Buchung ist die Horse Media Solutions GmbH berechtigt, dem Kunden die Differenz zwischen dem neuen und dem alten Nettoauftragswert zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 30% des alten Nettoauftragswertes in Rechnung zu stellen.

IX.7.5 Die Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Als wichtiger Kündigungsgrund für Horse Media Solutions GmbH gilt:

wenn der Kunde wesentliche Vertragspflichten auch nach Abmahnung und Ablauf einer angemessenen Frist schuldhaft verletzt; wenn der Kunde insolvent wird, Antrag auf Einleitung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden gestellt, ein solcher gegen den Kunden mangels Masse abgelehnt wurde oder vorläufige Anordnungen nach der InsO ergangen sind oder Vollstreckungs-maßnahmen gegen den Kunden ausgebracht und nicht innerhalb eines Monats aufgehoben (z. B. Aufhebung eines Arrestes) wurden; wenn der Kunde von einem anderen Unternehmen mehrheitlich übernommen wird; wenn der Betreiber der vertragsgegenständlichen durch Horse Media Solutions GmbH vermarkteten Webseiten den Betrieb der Webseiten einstellt.

IX.7.6 Kündigungen haben schriftlich zu erfolgen.


IX.8. Gewährleistung und Haftung

IX.8.1 Bei Mängeln der Online Werbung leistet die Horse Media Solutions GmbH nach ihrer Wahl zunächst Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrags verlangen. Bei nur geringfügigen Mängeln steht dem Kunden kein Rücktrittsrecht zu.

IX.8.2 Der Kunde muss offensichtliche Mängel der Online Werbung innerhalb einer Frist von 24 Stunden ab Liveschaltung der Online Werbung schriftlich anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelrüge.

IX.8.3 Ereignisse höherer Gewalt, die die Erfüllung einer Leistung oder Obliegenheit wesentlich erschweren oder unmöglich machen, berechtigen die betroffene Partei, die Erfüllung dieser Leistung oder Obliegenheit um die Dauer der Behinderung und eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben. Der höheren Gewalt stehen Arbeitskämpfe in den Betrieben der Parteien oder Arbeitskämpfe in dritten Betrieben gleich. Ist auf Grund der Art der Behinderung nicht zu erwarten, dass die Leistung innerhalb zumutbarer Zeit erbracht wird, ist jede Partei berechtigt, wegen des noch nicht erfüllten Teils der Leistung ganz oder teilweise von diesem Vertrag zurückzutreten.

IX.8.4 Der Kunde stellt die Horse Media Solutions GmbH von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit einer vertragsgemäßen Erstellung der Online Werbung oder durch Nichteinhaltung der Verpflichtungen des Kunden aus diesem Vertragsverhältnis gegen die Horse Media Solutions GmbH erhoben werden sollten. Zu den erstattungsfähigen Kosten zählen auch die angemessenen Kosten einer Rechtsverfolgung und Rechtsverteidigung, die der Horse Media Solutions GmbH zur Abwehr von Ansprüchen Dritter entstehen sollten. Die Horse Media Solutions GmbH wird den Kunden jedoch unverzüglich von vorzunehmenden Maßnahmen der Rechtsverfolgung und Rechtsverteidigung informieren und diesem die Möglichkeit geben, seinerseits das Verfahren gegen den bzw. die Dritten zu führen.

IX.8.5 Im Übrigen haftet die Horse Media Solutions GmbH nur, soweit die Horse Media Solutions GmbH, ihren Erfüllungsgehilfen und/oder gesetzlichen Vertretern ein vorsätzliches oder grob fahr-lässiges Verhalten zur Last fällt. Dies gilt nicht soweit Hauptleistungspflichten des Vertrags durch die Horse Media Solutions GmbH, ihre Erfüllungsgehilfen und/oder gesetzlichen Vertreter verletzt werden.

IX.8.6 Im Falle leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung der Horse Media Solutions GmbH und/oder ihren Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertretern bei Vermögensschäden hinsichtlich mittelbaren Schäden, insbesondere Mangelfolgeschäden, unvorhersehbaren Schäden oder untypischen Schäden sowie entgangenem Gewinn ausgeschlossen.

IX.8.7 Bei Vermögensschäden im Falle leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung der Horse Media Solutions GmbH auf die vom Kunden zu zahlende Gesamtvergütung gemäß Ziffer VI.6 begrenzt.

IX.8.8 Eine gesetzlich vorgeschriebene verschuldensunabhängige Haftung der Horse Media Solutions GmbH – insbesondere eine Haftung nach Produkthaftungsgesetz sowie eine gesetzliche Garantiehaftung – bleibt von den vorstehenden Haftungseinschränkungen (Ziffer VI.8.4- VI.8.6) unberührt. Ebenso gelten Ziffern VI.8.4 bis VI.8.6 nicht für die Haftung der Horse Media Solutions GmbH bei der schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Kunden.

IX.8.9 Die Ziffern VIII.8.4 bis VIII.8.7 umfassen sämtliche vertraglichen und nicht vertraglichen Ansprüche, die aus dieser Vereinbarung bzw. der Nutzung der Dienste und/oder der Horse Media Solutions GmbH-Sites resultieren.

IX.8.10. Mit den Regelungen VIII.6.6 bis VIII 6.9 ist keine Umkehr der Beweislast verbunden.

IX.8.11 Ansprüche des Kunden gegen die Horse Media Solutions GmbH wegen Schlechtleistung oder Mängeln der Online Werbung verjähren ein Jahr nach Anspruchsentstehung und Kenntnis bzw. grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Unkenntnis von den anspruchbegründenden Umständen. Dies gilt nicht für deliktsrechtliche Ansprüche sowie Ansprüche, die auf einem vorsätzlichen Verhalten der Horse Media Solutions GmbH beruhen.


IX.9.

IX.9.1 Änderungen oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen müssen schriftlich, per Telefax oder per E-Mail erfolgen. Genügen sie dieser Form nicht, so sind sie nichtig. Dies gilt auch für Änderungen dieser Klausel.

IX.9.2 Eine etwaige Ungültigkeit einer Bestimmung dieser Nutzungsbedingungen berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Regelungen dieser Nutzungsbedingungen. Ungültige Bestimmungen sind durch solche zu ersetzen, die der beabsichtigten wirtschaftlichen Bedeutung der ungültigen Bestimmung am nächsten kommen. Gleiches gilt bei Auftreten eventueller ausfüllungsbedürftiger Lücken.

IX.9.3 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist, wenn auch der Kunde Kaufmann ist, Wiesbaden. Gleiches gilt, soweit der Kunde bei Klageerhebung keinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in der Bundesrepublik Deutschland hat.

IX.9.4 Der Kunde ist zur Abtretung oder Übertragung von Forderungen aus diesem Vertrag nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der Horse Media Solutions GmbH berechtigt. Der Kunde ist zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen berechtigt.

IX.9.5 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. UN-Kaufrecht (CISG) kommt nicht zur Anwendung.

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Horse Media Solutions GmbH, Wiesbaden Stand 01/200



Internationales Springreitturnier Glock Horse Performance Center , Villach, 02.02.2012
Trakehner Hengstschau, Münster-Handorf, 04.02.2012
Schweriner Horse Show, Schwerin, 09.02.2012
Ponykörung SH / HH , Neumünster, 10.02.2012
Hengstschau Gerd Sosath, Vechta, 11.02.2012